Berichterstattung durch die Anti-Korruptionsbeauftragte

Die Anti-Korruptionsbeauftragte berichtet dem Hochschulrat und dem Rektorat schriftlich einmal im Jahr über ihre Tätigkeit. Der Bericht führt

  • die Zahl der Eingaben, der in Bearbeitung genommenen Eingaben,
  • der abgeschlossenen Eingaben sowie gegebenenfalls
  • der Fälle an, in denen die Anti-Korruptionsbeauftragte ohne Eingabe tätig war.

Er enthält ferner Angaben dazu,

  • wie viele Eingaben durch Maßnahmen innerhalb der Universität abgeschlossen wurden,
  • wie viele Eingaben hiervon durch die Anti-Korruptionsbeauftragte abgeschlossen werden konnten und
  • wie viele Eingaben nach außen zur Weiterverfolgung an Strafverfolgungsbehörden oder vergleichbare öffentliche Stellen abgegeben wurden.

Die Anti-Korruptionsbeauftragte kann den Bericht nach eigenem Ermessen ergänzen.

zuletzt bearbeitet am: 18.01.2023

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