Prof. Dr. Kathrin Klamroth

Das Rektorat der Bergischen Universität Wuppertal hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 eine Korruptionspräventionsrichtlinie verabschiedet und mit Wirkung zum 30.10.2014 in Kraft gesetzt. In der selben Sitzung wurde Frau Prof. Dr. Kathrin Klamroth, Fakultät 4, mit Wirkung zum 01.11.2014 für zunächst drei Jahre, in den Sitzungen vom 18.07.2017, 02.06.2020 und vom 19.09.2023 für jeweils weitere drei Jahre bis zum 31.10.2026, zur Anti-Korruptionsbeauftragten der Bergischen Universität Wuppertal bestellt.

Die Richtlinien für die Bestellung einer Anti-Korruptionsbeauftragten der Bergischen Universität Wuppertal sind mit der Korruptionspräventionsrichtlinie in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 94, Jahrgang 43, vom 29. Oktober 2014 veröffentlicht worden.

zuletzt bearbeitet am: 31.10.2023

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