Aufgaben der Anti-Korruptionsbeauftragten

Die Anti-Korruptionsbeauftragte ist eine von der Universitätsleitung bestellte Vertrauensperson, die sowohl für die Mitglieder und Angehörigen der Universität als auch für Geschäftspartner*innen und Dritte als neutrale Ansprechpartnerin fungiert. Sie soll sicherstellen, dass Gesetze, interne und externe Richtlinien sowie selbstgesetzte Standards und Anforderungen an der Bergischen Universität Wuppertal eingehalten werden. Werden Verstöße gegen geltendes Recht wahrgenommen, können entsprechende Eingaben an die Anti-Korruptionsbeauftragte gerichtet werden.

Voraussetzung ist, dass die wahrgenommenen Verstöße einen unmittelbaren Bezug zur Universität als Institution und zu ihren Aufgaben haben. Wahrgenommene Verstöße, in denen die Universität lediglich als Ort eine Rolle spielt, werden nicht entgegen genommen bzw. anderweitig verfolgt.

zuletzt bearbeitet am: 18.01.2023

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